ZidaTech AG

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten grundsätzlich für den Geschäftsverkehr zwischen der ZidaTech AG (nachfolgend ZT) und ihrer Kundschaft. Mit Auftragserteilung oder Annahme von Leistungen – sei es über eine Bestellung über den Onlineshop, per Mail oder telefonisch – gelten diese AGB als akzeptiert und sind integrierender Bestandteil des jeweiligen Vertragsverhältnisses.

Von den AGB abweichende Vereinbarungen müssen explizit als solche bezeichnet werden und bedürfen der Schriftform, wobei hierfür der Nachweis durch Text genügt. Subsidiär gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts. Das Wiener Kaufrecht (UN-Kaufrecht, CSIG) ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Prospekte, Pläne und technische Unterlagen
Werbeprospekte, Abbildungen und Offertzeichnungen sind ohne anderweitige Vereinbarung nicht verbindlich. Angaben in technischen Unterlagen sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich zugesichert sind. Jede Vertragspartei behält sich alle Rechte an Plänen, technischen Unterlagen und Software-Programmen vor, die sie der anderen Vertragspartei ausgehändigt hat. Die empfangende Vertragspartei anerkennt diese Rechte und wird Pläne, Unterlagen und Software-Programme ohne vorgängiges schriftliches Einverständnis der anderen Vertragspartei weder Dritten zugänglich machen noch ausserhalb des Zwecks verwenden, zu dem sie ihr übergeben worden sind. Die Verantwortung für die Prüfung, ob ein Produkt der ZT für die beabsichtigte Verwendung bzw. Kombination geeignet ist, liegt ausschliesslich beim Besteller.

Preisangaben
Unsere Preisangaben verstehen sich – wenn nicht anders vereinbart – in Schweizer Franken, netto, exklusive Mehrwertsteuer, ab Werk, ohne Verpackung und ohne Versicherung. Ohne spezielle Abmachung gehen Montage- und Inbetriebsetzungskosten zu Lasten des Käufers. Preisänderungen im Shop oder auf Preislisten behalten wir uns jederzeit vor. Angebote gelten 30 Tage ab Offertdatum. Allfällige Änderungen der Mehrwertsteuersätze werden auf den Termin des Inkrafttretens berücksichtigt.

Zahlungsbedingungen
Sofern nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Skonto und ohne jeden anderen Abzug zu bezahlen. Eine Verrechnung mit Gegenforderungen ist nicht zulässig, ebenso ist eine Verrechnung irgendwelcher Ansprüche ausgeschlossen. Pendente Mängelrügen entbinden den Käufer nicht von der Zahlungspflicht. Nach Fristablauf gerät der Besteller ohne Mahnung in Verzug und schuldet der ZT einen Verzugszins von 5%. ZT kann ohne weiteres Vorauszahlungen verlangen. Bei Zahlungsverzug des Bestellers ist ZT berechtigt, ohne Mahnung vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzufordern und auf Kosten des Bestellers retournieren zu lassen.

Termine
Lieferfristen und -termine sind Plandaten ohne Fälligkeits- oder Fixcharakter und werden von uns nach Möglichkeit eingehalten. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten, insbesondere die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen voraus. ZT wird immer bemüht sein, Lieferzeitangaben einzuhalten, doch kann ZT keine rechtliche Gewährleistung übernehmen. ZT ist berechtigt, Teillieferungen durchzuführen und diese mit Teilrechnungen abzurechnen. Verzögerte Lieferungen geben weder Anspruch auf Schadenersatz noch auf Rücktritt vom Vertrag.

Versand und Versicherung
Für Kunden in der Schweiz werden alle Pakete mit A-Post verschickt und nach Möglichkeit innerhalb von 24 Stunden ausgeliefert. Versand- und Verpackungskosten belaufen sich auf pauschal CHF 15.90 bei Paketpost. Versandkosten für die Lieferung per Spedition werden nach Aufwand berechnet. Bei Express-Lieferungen müssen die Mehrkosten in jedem Fall vom Kunden getragen werden. Preisänderungen bleiben jederzeit vorbehalten. Die Lieferkosten für Lieferungen ins Ausland werden nach Aufwand berechnet. Der Übergang von Nutzen und Gefahren auf den Kunden erfolgt in jedem Fall mit Abgang der Lieferung ab Domizil der ZT. Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Beschwerden in Zusammenhang mit dem Transport sind an ZT zu richten.

Installation und Vorschriften
Die Starkstrom-Installation ist in jedem Fall durch qualifiziertes Personal nach den geltenden Niederspannungsinstallationsnormen (NIN) auszuführen. Qualifiziertes Personal sind Personen, die aufgrund ihrer Ausbildung, Erfahrung und Unterweisung über einschlägige Normen, Bestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften berechtigt sind, die erforderlichen Tätigkeiten auszuführen und dabei mögliche Gefahren erkennen und vermeiden können.

Wir übergeben dem Käufer vor der Installation der Waren schriftliche Richtlinien für die notwendigen Vorbereitungsarbeiten. Der Käufer verpflichtet sich, bei diesen Installationsarbeiten die geltenden Fachnormen und Richtlinien einzuhalten. Der Käufer ist verantwortlich für die rechtzeitigen Installationsvorbereitungen. Je nach Installationsort hat uns der Käufer auf die gesetzlichen, behördlichen und anderen Vorschriften aufmerksam zu machen, die sich auf die Ausführung der Lieferung, die Montage, den Betrieb sowie auf die Unfall- und Krankheitsverhütung beziehen (Umweltschutz, Abwasser, Abluft, elektrische Vorschriften usw.)

Prüfung und Abnahme der Lieferung
Der Auftraggeber hat die Lieferung sofort nach Eintreffen am Bestimmungsort zu prüfen und allfällige Mängel innerhalb von 10 Tagen schriftlich der ZT zu melden, andernfalls gilt die Lieferung als akzeptiert.

Rücksendungen
Die Rücksendung bzw. der Umtausch der von ZT gelieferten Waren ist nur mit vorangehender ausdrücklicher Zustimmung von ZT (telefonisch oder per Mail) und unter Einhaltung der nachfolgenden Voraussetzungen möglich:

  • Die Ware muss in der Originalverpackung retourniert werden.
  • Der Artikel darf keine Gebrauchsspuren aufweisen.

Bei original verpackter Ware, ohne Fremdetiketten oder Fremdbeschriftung gewährt ZT eine Gutschrift von 80% des Warenwerts. Abgekündigte, nicht mehr im aktuellen Verkaufsprogramm aufgeführte Produkte sowie Spezialausführungen (z.B. kundenspezifische Anfertigungen) werden nicht zurückgenommen. Bei der Retournierung der Artikel ist immer eine Kopie des entsprechenden Lieferscheines sowie das Retourenformular beizulegen. Jede Rücksendung kann bis maximal 6 Monate nach Auslieferung erfolgen.

Dokumentation / Geheimhaltung
Abweichungen in der Dokumentation, namentlich bei Beschreibungen und Abbildungen, sind zulässig, sofern die Unterlagen ihre Zwecke erfüllen. Die Dokumentationen werden mit der bestmöglichen Sorgfalt erstellt. Für Fehler oder Irrtümer kann keine Haftung übernommen werden. Der Kunde darf alle vertraulichen Informationen wie technische Unterlagen und kommerzielle Angaben, die ihm im Zusammenhang mit der Lieferung bekannt werden, nur für den vereinbarten Gebrauch benutzen und kopieren und sie Dritten nicht zugänglich machen. Der Kunde überbindet diese Verpflichtung auch seinen Mitarbeitern.

Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleiben die gesamten Lieferungen Eigentum der ZT. Mit Zustandekommen des Vertrages ermächtigt uns der Käufer, die Eintragung des Eigentumsvorbehaltes in die amtlichen Register gemäss den betreffenden Gesetzen vornehmen zu lassen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen. Der Käufer wird die gelieferten Gegenstände auf seine Kosten während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes instand halten und zu Gunsten der ZT gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Risiken versichern und überdies alle Massnahmen treffen, damit der Eigentumsanspruch der ZT weder beeinträchtigt noch aufgehoben wird.

Garantieleistungen
Wir leisten Gewähr, dass die gelieferten Produkte frei von Material- und Herstellungsfehlern sind, die den Wert oder die Tauglichkeit der Produkte erheblich beeinträchtigen. Für nachweisbare Material- und Herstellungsfehler leisten wir ab Lieferdatum während folgender Fristen Garantie:

  • Für INNOXEL-Produkte: 5 Jahre
  • Für 2N-Produkte: 3 Jahre
  • Für Engineering-Arbeiten: 6 Monate
  • Für ZidaTech Eigenprodukte: 5 Jahre

Die Gewährleistung bzw. Garantie gegenüber dem Besteller für Produkte anderer Hersteller und Lieferanten beschränkt sich auf die, seitens dieser Hersteller und Lieferanten gegenüber ZT zugestandenen und im Einzelfall erfüllten, Gewährleistungs- bzw. Garantieansprüche. Wir werden während der Garantiezeit auftretende Material- und Herstellungsfehler der gelieferten Produkte kostenlos beseitigen, defekte Teile austauschen und die Funktionsfähigkeit wieder herstellen. Die Garantie erstreckt sich lediglich auf die Ersatzteile, nicht aber auf die in Zusammenhang damit stehenden Montagearbeiten und Reisekosten. Für ersetzte oder reparierte Teile des Liefergegenstandes beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate ab deren Ersatz oder Abschluss der Reparatur, falls die Gewährleistungsfrist für den Liefergegenstand früher abläuft. Die vertraglich vereinbarte Garantie ist ausgeschlossen bei Schäden, Störungen oder Umständen, die nicht von uns zu vertreten sind, insbesondere Schäden infolge natürlicher Abnutzung, höherer Gewalt, Missachtung von Betriebsvorschriften sowie Eingriffe des Käufers oder Dritter in Geräte der INNOXEL-Systeme und ZidaTech AG ohne deren schriftliche Zustimmung. Bei vom Käufer selbst installierten Systemen setzten Gewährleistungsansprüche den Nachweis der ordnungsgemässen Installation voraus.

Voraussetzung für das Erbringen von Garantieleistungen ist die Erfüllung der Vertragspflichten durch den Käufer, insbesondere die pünktliche Zahlung.

Voraussetzung für eine Gewährleistung bei fehlerhaften Software-Programmen ist, dass der Fehler in der unveränderten Originalfassung des betreffenden Software-Programmes reproduzierbar und überdies möglichst detailliert dokumentiert ist. Bei Verlust oder Beschädigung von Daten und/oder Datenträgermaterial umfasst die Gewährleistung nicht den Aufwand für die Wiederbeschaffung verlorener Daten.

ZT tritt dem Besteller sämtliche Garantie- und Gewährleistungsansprüche (Nachbesserungsrecht, Recht auf Ersatzvornahme, und, soweit abtretbar, Minderungs- und Wandelungsrecht) sowie die damit verbundenen Rügerechte und Forderungen per Vertragsabschluss mit für sie befreiender Wirkung ab. Der Besteller wird ermächtigt, die zur Durchsetzung der abgetretenen Garantie- bzw. Gewährleistungsforderung notwendigen Wahlrechte im Namen der ZT auszuüben. Auf Anfrage gibt ZT Auskunft über die entsprechende Gewährleistung bzw. Garantie des Produkteherstellers oder Lieferanten.

Gewährleistungsausschluss & Verlust der Mängelrechte
Werden die Produkte unsachgemäss verwendet/eingebaut oder werden diese durch Einwirkung des Bestellers/Dritter verändert bzw. werden Teile fremder Hersteller eingebaut, erlöschen sämtliche Gewährleistungs- bzw. Garantieansprüche. Beschädigungen durch Verschleiss sowie durch unsachgemässe oder bestimmungswidrige Nutzung fallen nicht unter die Gewährleistung.

Schadenersatz & Haftungsbeschränkung
Ansprüche auf Schadenersatz kann der Besteller nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der ZT geltend machen. Für das Verhalten ihrer Hilfspersonen bzw. Sub- und/oder Nebenunternehmer schliesst ZT sowohl die vertragliche als auch die ausservertragliche Haftung gänzlich aus. Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen. In keinem Fall bestehen Ansprüche des Käufers auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie von anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden. Insbesondere lehnen wir jegliche Haftung ab für sämtliche Schäden oder Folgeschäden, die im Zusammenhang mit dem Betrieb und der Konfiguration von INNOXEL-Systemen entstehen können (nicht einwandfreies Funktionieren von Szenen, Wetterfunktionen, Anwesenheitssimulationen usw.). Hier verweisen wir auf das Dokument „Haftungsausschluss“.

ZT haftet zudem nicht für die Auswahl oder die Verwendung der Produkte durch den Besteller. Allfällige Angaben von Mitarbeitern der ZT hierzu verstehen sich als Ideen, Anregungen oder Vorschläge, die einer fachmännischen Prüfung unterzogen werden müssen. Die Haftung und die Gewährleistung der ZT beschränken sich, soweit gesetzlich zulässig, in allen Fällen auf den Betrag des gesamten Warenbestellwerts des betroffenen Kunden, innerhalb der letzten 12 Monate vor Eingang der Mängelrüge. Fehler der gleichen Art an Produkten des gleichen Typs (sog. Serienfehler) gelten als ein Haftungsfall.

Weiter behält sich ZT vor, inhaltliche Änderungen an der Website jederzeit und ohne Vorankündigung vorzunehmen. ZT leistet weder direkt noch indirekt dafür Gewähr, dass die Informationen zeitgerecht, korrekt, zuverlässig oder vollständig sind. Der Zugriff und Abruf von Informationen auf dieser Website oder auf andere mit dieser Website verbundene Sites erfolgt auf das ausschliessliche Risiko des Benutzers. Weder ZT noch die mit ihr verbundenen Unternehmen haften für direkte, indirekte oder Folgeschäden, die aus dem Zugriff, dem verhinderten Zugriff, dem Abruf oder der Verwendung der Informationen auf dieser oder auf einer mit dieser verbundenen Website entstehen oder auf Fehler und Lücken solcher Informationen beruhen. Der gesamte Inhalt der Website der ZT ist urheberrechtlich geschützt. Das vollständige oder teilweise reproduzieren oder übermitteln (elektronisch oder anderweitig) oder anderes nutzen von Informationen auf dieser oder einer mit dieser verbundenen Website, ist nur mit dem Quellenhinweis "ZidaTech" gestattet.

Bezeichnungen / Marken / Namen
Verschiedene Bezeichnungen und Namen sind eingetragene Warenzeichen und werden dementsprechend markiert (z.B. Feller EDIZIOdue®-kompatibel). Diese Markennamen und Bezeichnungen stehen in keinerlei Beziehung zur ZidaTech AG.

Urheberschutz
Sämtliche Bilddaten und Urheberrechte unterliegen dem Eigentum von ZT und/oder dem Hersteller. Sollten Bilder/Texte/Downloads/Videos oder Bezeichnungen von ZT übernommen werden, bedarf dies der schriftlichen Einwilligung von ZT. Die ZT besitzt an allen dem Käufer überlassenen Unterlagen und Dokumenten, unbesehen der Form, das geistige Eigentum. Kopien in irgendeiner Form dürfen nur mit schriftliche Zustimmung hergestellt werden.

Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein bzw. werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

Vertragsänderungen
Die vorliegenden AGB können jederzeit und ohne Ankündigung von ZT geändert werden.

Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Für alle Auftraggeber im In- oder Ausland ist das schweizerische Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Olten.

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab 01.07.2021. Sie ersetzen alle bisherigen Vereinbarungen, falls nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

Hägendorf, 01. Juli 2021

Passwort zurücksetzen

{{ error }}
Passwort zurücksetzen
Falls Sie bei ZidaTech registriert sind, wurde Ihnen ein E-Mail zum Zurücksetzen Ihres Passworts gesendet.
Falls Sie bei ZidaTech registriert sind, wurde Ihnen ein E-Mail zum Zurücksetzen Ihres Passworts gesendet.